Impressum

die berufsbekleider
eine Marke der
SIR UG (haftungsbeschränkt)
Heinrich-Wienke-Str. 55
46284 Dorsten

Ladenlokal:
Borkener-Str. 41
46284 Dorsten

Tel.: 02362-607396
Fax: 02362-607399
AG Gelsenkirchen

HRB 10255

GF: Ludgerus Schürhoff
USt-IdNr.: DEb15124586



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SIR UG (haftungsbeschränkt), sowie der Marke die berufsbekleider

1. Allgemeiner Teil

a) Nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anzuwenden für alle geschäftlichen Verhältnisse, Angebote, Lieferungen, Zahlungen, sowie sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der SIR UG (haftungsbeschränkt) und unseren Geschäftspartnern und rechtsverbindlich. Ihre Geltung umfasst alle, auch jene Geschäfte, die in der Zukunft liegen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Der Geltung abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Telefonische und mündliche Abmachungen, sowie alle weiteren Vereinbarungen auch unserer Vertreter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

b) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im übrigen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet unwirksame Bestandteile durch rechtsgültige und sinngemäße zu ersetzen.

c) Die Firma SIR UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sämtliche Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, in dessen Besitz sie durch Dritte oder den Geschäftspartner selbst kommt.

d) Maßgebliches Recht für alle Vertrasangelegenheiten ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2. Vertragsgegenstand

a) Alle Angebote der Firma SIR UG (haftungsbeschränkt) sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sofern die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung unterbleibt, kommt der Vertrag gleichwohl zustande, wenn unsererseits aufgrund telefonischer oder schriftlicher Bestellung eine Auslieferung durch uns und Annahme der Ware durch den Verkäufer erfolgt.

b) Informationen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

c) Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen etwaige Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme, sowie Bedienungseinweisung nicht ein.

d) Wir behalten uns Preisänderungen vor, sofern zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Kalenderwochen liegen. Erhöhen sich bei Überschreitung dieser Grenze zwischen Vertragsschluss und Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.


3. Lieferung

a) Liefertermine und -fristen beginnen erst nach Klarlegung aller Einzelheiten des Auftrages, Bestätigung durch uns sowie dem Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen, Vorauskassen oder ähnlichen Vorausleistungen des Käufers.

b) Leistungszeiten gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.

c) Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder oder ähnliche Leistungsstörungen auch unserer Zulieferer haben eine Verlängerung der Leistungszeit um den Zeitraum der Störung zur Folge.

d) Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Geschäftspartners ist nach Leistungsverzug und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 3 Kalenderwochen möglich. Die Nachfrist beginnt mit Zugang eines schriftlichen Nachfristverlangesn per Einschreiben.

e) Die Lieferung kann in Teillieferungen erfolgen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

g) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Eine Verpflichtung durch den Vertragspartner derartige Veränderungen im Anschluss an die Lieferung vorzunehmen ist unulässig.

h) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

i) Lehnt unser Auftraggeber die Annahme der von uns ordnungsgemäß angebotenen Leistungen endgültig ab, oder kommt er einer ihm gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Annahme unserer Leistungen nicht nach, so können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schaden können wir 25 % des vereinbarten Preises fordern, soweit nicht unser Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger entstanden ist. Wir können unsererseits einen höheren Schadensersatzanspruch geltend machen als diese Schadenspauschale, soweit wir den Eintritt höherer Schäden nachweisen.

j) Freiwillige Warenrücksendungen können wir nach vorheriger schriftlicher Zustimmung franko akzeptieren. Eine Gutschrift setzt die Unversehrtheit der Ware, sowie den Einschluss in die Originalverpackung voraus.


4. Schutzrechte

a) Die Übermittlung von Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und sonstiger Unterlagen anDritte, insbesondere Wettbewerber der Firma SIR UG (haftungsbeschränkt) ist untersagt.Im Falle einer Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadensersatz Rücktritt von allen weiteren Lieferverträgen vor.

b) Unsere Kataloge und sonstigen Print- sowie Onlinemedien stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und die Abbildungen sind unser Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die fotografische Verwendung für anderweitige Zwecke ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung gestattet. Verstöße hiergegen berechtigen uns zu Schadensersatzansprüchen.


5. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Sie darf weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Der Besteller hat bei Pfändungsersuchen Dritter auf unser Eigentum hinzuweisen und uns nach erfolgter Pfändung unverzüglich Mitteilung zu machen.

b) Der Besteller ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die hierbei entstandenen Forderungen, einschließlich etwaiger Neben- und Sicherungs- rechte tritt er bereits jetzt an uns ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware umgearbeitet oder verarbeitet und ob an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Eigentum an der neuen Ware zu in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte über den Verbleib der Ware, die daraus resultierenden Forderung gegenüber Dritten zu geben und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

c) Stellt sich nach der Lieferung heraus, dass unser Vergütungsanspruch wegen Vermögensverfalls des Bestellers oder in sonstiger Weise (insbesondere bei Zahlungsverzug von zwei Wochen, Anträgen auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens) ernsthaft gefährdet ist, können wir wahlweise Rücktritt vom Vertrag erklären, Sicherheitsleistung oder Sofortkasse verlangen oder bei Aufrechterhaltung des Vertrags unsere Ware zurückholen und die Forderungsabtretung den Kunden unseres Bestellers offen legen. Bei Rücktritt entfallen jegliche Ansprüche des Kunden. Verlangen wir Sicherheit oder Sofortkasse, so verlängert sich die Leistungszeit automatisch um den Zeitraum, bis die angeforderte Leistung endgültig zu unserer uneingeschränkten Verfügung steht.

d) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware und Offenlegung der Abtretungen, gilt als Rücktritt vom Vertrage und gleichzeitige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder Verrechnung zum Markt- oder Ankaufswert abzüglich Bearbeitungskosten vorzunehmen.


6. Gewährleistung und Haftung

a) Im Rahmen der Sachmängel- und Rechtsmängelhaftung behalten wir uns Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Erst mit ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist kann Anspruch auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangt werden

b) Gebrauchte Waren sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

c) Beratungsleistungen, sowie technische Hilfestellungen unsererseits erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich. Ausnahmen sind nur durch einen schriftlich geschlossenen Beratervertrag möglich.

d) Die gelieferte Ware ist unmittelbar nach Erhalt quantitativ, sowie qualitativ zu prüfen. Eine Gewährleistung für offensichtliche Mängel in diesem Sinne übernehmen wir nur, soweit uns diese unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von höchstens zwei Kalenderwochen ab Erkennbarkeit schriftlich angezeigt werden.

e) Schadensersatzansprüche aller Art gegen uns, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, oder bei einer Verletzung von Leben oder Gesundheit. Sonstige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.


7. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind bei Abnahme des Vertragsgegenstandes sofort in bar fällig. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

b) Teillieferungen können gesondert berechnet werden.

c) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Weitere Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor. Der Mindestverzugszinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des § 247 BGB.

d) Jegliche Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung oder Kontoauszüge, sowie ähnlicher Salden haben schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Kalenderwochen nach Zugang des Schriftstücks zu erfolgen. Andernfalls gilt dies als Genehmigung der Summe.



8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dorsten

b) Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozessen das Amtsgericht Gelsenkirchen vereinbart.


9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die die unwirksame mit der größtmöglichen Annäherung erreicht.



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